Formulare:
Errichtung
und Änderung von Feuerungsanlagen:
§50 der Landesbauordnung
(LBO) gibt die rechtlichen Grundlagen für
- die Errichtung
eines Schornsteines
- die Verminderung des Schornsteinquerschnittes
- den Einbau einer Abgasleitung
- die Neuinstallation
oder den Austausch einer Feuerstätten vor
Zuvor sollten Sie sich allerdings mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
in Verbindung setzen.
Das Formular erhalten Sie unter folgendem Link:
T-A-F-Formular
Beachten Sie bitte auch die dortigen ausführlichen Hinweise. |